Bei uns werden Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel, sowie alle anderen Heimtiere und auch einige Exoten behandelt.
Die Abrechung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 08. Juli 2008. Tierärzte sind Mehrwertsteuerpflichtig ! Das bedeutet, dass zu den von uns genannten Nettopreisen die Mwst. dazu kommt. Fast alle tierärztlichen Leistungen sind in der „Gebührenordnung für Tierärzte” (GOT) festgelegt und staffeln sich nach dem 1-, 2- und 3- fachen Satz. Wir berechnen fast alle unsere Leistungen mit dem einfachen Satz. Der dreifache Satz ist vom Gesetztgeber für Nächte, Wochenenden und Bereitschaftsdienst vorgesehen.
Es gibt Leistungen, wie z.B. Impfungen, Röntgen oder Kastration vom Kater, bei denen die exakte Bestimmung der Kosten möglich ist. Allerdings sind bei manchen Leistungen, wie z.B. Tumor-OP oder Zahnsteinentfernung, die Kosten nicht immer genau bestimmbar. Wir versuchen trotzdem, bei Bedarf, einen Kostenvoranschlag für Sie zu erstellen, soweit es medizinisch überschaubar ist. Wir sorgen dafür, dass alle vorgenommenen Behandlungen und diagnostischen Verfahren nur durchgeführt werden, wenn sie unbedingt notwendig sind, um die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.
Auf Wunsch erklären wir Ihnen gerne unsere Arbeit und Abrechnung. Fragen Sie uns einfach.
Bezahlen können Sie unsere Leistungen in bar oder mit EC-Karte, im Anschluss an die jeweilige Behandlung.
Grundsätzlich Termine nach Absprache
Mobil: 0151 67676788